Home - NEWS - Substanz-Warnungen - 30.01.2009 .... Information zu "Spice"
30.01.2009 .... Information zu "Spice"

Information zu "Spice"

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend warnt alle Käufer und Konsumenten eindringlich davor, das als Räuchermischung in Verkehr gebrachte Produkt namens „Spice" zu konsumieren. Chemische Analysen von „Spice" haben ergeben, dass eine nicht deklarierte synthetische Substanz enthalten ist, und deren Konsum mit nicht-absehbaren gesundheitlichen Risiken/Schäden verbunden sein kann.

Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend hat daher unmittelbar nach Bekanntwerden des Analyseergebnisses veranlasst, dass die „Spice"-Produkte dem Arzneimittelgesetz unterstellt wurden, sodass jegliche weitere Inverkehrbringung, Weitergabe, Verwendung bzw. der Verkauf dieses nicht zugelassenen Arzneimittels verboten/untersagt ist!

Es wird aber darauf hingewiesen, dass, abgesehen von „Spice" über Internet bereits auch eine Reihe anderer „Kräutermischungen" angeboten werden, deren Inhalt und Wirkung noch nicht näher bekannt ist.

Für „Spice" und alle anderen Drogen gilt: Ob Substanzen legal oder illegal sind, sagt nichts über ihre möglichen gesundheitlichen Risiken bei deren Konsums aus! Vom Konsum von Substanzen oder Mischungen unbekanntem Inhalts oder unbekannter Wirkung sollte jedenfalls immer Abstand genommen werden.


"Spice" – Produktbeschreibung der Hersteller

Bei den unter den Handelsnamen „Spice" (Spice Silver, Spice Gold, Spice Diamond, ...) in Head- bzw. Smartshops und über das Internet in Verkehr gebrachten Produkten handelt es sich um (vermeintliche) Kräutermischungen, die als Räuchermischung zur Raumluftaromatisierung angepriesen werden. Über Internet werden darüber hinaus auch noch verschiedenste andere Kräutermischungen angeboten.


Wie wird „Spice“ beworben?
In den Herstellerangaben (Produktbeschreibung) werden als Zutaten von „Spice" verschiedene Pflanzen aus der ganzen Welt genannt (z.B. Helmkraut, Blauer Lotus, etc.), die fast alle in ihren Verbreitungsgebieten zu medizinischen oder rituellen Zwecken verwendet werden.

Die beigelegte Produktbeschreibung suggeriert eine Verwendung als Cannabisersatz. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass „Spice" frei von Tabak und Nikotin ist, bzw. dass das Produkt zum Verräuchern und nicht zum Inhalieren bestimmt ist.

Vom Rauchen dieses Produktes wird ausdrücklich abgeraten.

Dennoch wird aber „Spice" offenbar - wegen der angepriesenen marihuanaähnlichen Wirkung - von den Käufern geraucht.

Analyseergebnisse
Auf Grund der in der Produktbeschreibungen angekündigten marihuanaähnlichen Wirkung und der bekannt gewordenen Erfahrungsberichte von Konsument/innen haben Experten der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit GmbH verschiedene „Spice"-Proben einer labortechnischen Untersuchung unterzogen: Dabei wurde hauptsächlich die Kräuterkomponente „Eibisch" und keine anderen, in der Produktkennzeichnung angegeben Pflanzeninhaltsstoffe identifiziert.

Hingegen konnte mittlerweile eine Arzneimittelsubstanz, die unter zwei amerikanische Patente fällt, nachgewiesen werden: Es handelt sich um eine bisher im internationalen Handel erhältliche, billige synthetische Substanz mit Namen JWH-018, die in der Arzneimittelforschung verwendet wird. Sie hat u.a. eine hohe Bindungs-Affinität an Cannabinoid-Rezeptoren im Nervengewebe, wie dies in verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen in den vergangenen Jahren beschrieben ist.
Diese Affinität zu den spezifischen Rezeptoren kann für seine cannabis-ähnliche pharmakologische Wirksamkeit und die beim Konsum empfundene rauschartige Wirkung verantwortlich sein.

Irreführende Bewerbung der 'Spice' Produkte

Es wurde somit festgestellt, dass die von den Herstellern für den Vertrieb von 'Spice' deklarierten Produktbeschreibungen" nicht dem tatsächlichen Inhalt entspricht!!! Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend warnt alle Käufer und Konsumenten eindringlich davor, diese Kräutermischung in jeglicher Form zu konsumieren, da unabsehbare gesundheitliche Risiken/Schäden damit verbunden sein könnten.

Rechtliche Sofortmaßnahmen
Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend hat auf Grundlage der Analyseergebnisse das als Kräutermischung gehandelte Produkt „Spice" am 18.12.2008 als Arzneimittel eingestuft, sodass jegliche weitere Inverkehrbringung, Weitergabe, Verwendung bzw. der Verkauf dieses nicht zugelassenen Arzneimittels verboten/untersagt ist.
Die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung werden durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen durchgeführt. Weiters wird das Inverkehrbringen von Räuchermischungen, die Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)-methanon/JWH-018 enthalten, per Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend geregelt.

Weitere Maßnahmen
Es darf aber nicht übersehen werden, dass es sich bei den Analyseergebnissen (bisher) um Stichprobenergebnisse handelt, und dass sich daher die Chargen durchaus wesentlich voneinander unterscheiden können. Überdies könnten jederzeit Rezeptur- bzw. Produktveränderungen von den Herstellern vorgenommen werden, und es können auch jederzeit ähnlich Produkte mit zunächst unbekanntem Inhalt auf den Markt kommen.

Problematische pharmakologische, psychoaktive und gesundheitsgefährdende Effekte beim Rauchen von solchen Kräutermischungen unbekannten Inhalts, bevor sie nicht ausreichend untersucht wurden, können daher nie ausgeschlossen werden!

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde daher beauftragt, die Untersuchungen fortsetzen und bei einschlägigen Produkten in regelmäßigen Abständen laufend Proben zu ziehen, um so Hinweise auf mögliche riskante Substanzen zu erhalten und zu einer größeren Datenbasis zu gelangen.
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ist überdies im Rahmen eines Informationsund Frühwarnmechanismus für psychoaktive Substanzen mit allen einschlägigen Stellen und relevanten Fachleuten vernetzt und wird von diesen über Beobachtungen von riskanten Substanzen oder Konsummuster informiert.

Risiken beim Rauchen unbekannter Substanzen

Fest steht, dass der in der Bewerbung von „Spice" verwendete Hinweis, „Spice" enthalte weder Tabak noch Nikotin, keinesfalls als gesundheitlicher Unbedenklichkeitshinweis verstanden werden darf.
Verbrennende Pflanzen(extrakte) enthalten zwar allenfalls kein Nikotin, enthalten aber ebenso viele gesundheitsschädliche Substanzen wie der Rauch von Zigaretten. Denn beim Abbrennen aller Arten von Rauchwaren, ob sie aus regulärem Tabak oder sonstigen Pflanzen, Kräutern, Gewürzen oder chemischen Substanzen zusammengesetzt sind, kommt es zur Freisetzung von chemischen Zersetzungs-Produkten (Pyrolyseprodukten) sowie feinstaubähnlichen Teilchen von unterschiedlichster Toxizität.

Rauch ist stets ein Gemisch aus Abgasen, Ruß und Dämpfen, giftigen und krebserregenden Verbindungen, sodass das Einatmen des Rauchs von Kräuterzigaretten - auch wenn sie keine psychoaktive Wirkung entfalten - keinesfalls 'gesünder' ist als von Tabak-Zigaretten.

Welche toxischen Wirkungen bei der Verbrennung von „Spice" bzw. der darin enthaltenen Stoffe entstehen, ist (noch) nicht bekannt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der bei der Verbrennung von „Spice" oder ähnlichen Produkten entstehende Rauch sogar toxischer wirkt als Tabakrauch.

Risikobewusstsein
Daher sollte vom Konsum von Produkten oder Substanzen in jedem Fall abgesehen werden, deren Inhalt oder deren mit dem Konsum einhergehende Wirkung unbekannt ist, ungeachtet allenfalls suggerierter „interessanter" psychoaktiver Effekte.

Für die Praxis in Beratung und Prävention gilt hinsichtlich „Spice" das gleiche wie für andere vermeintlich biogene Drogen: Die Frage ob eine Substanz legal oder illegal ist, sagt nichts über deren mögliche gesundheitliche Risiken bei Konsums aus.

Prävention
Aufgabe der Prävention und Erziehung ist die Entwicklung eines diesbezüglichen Problembewusstseins.

Die gängige Meinung, dass vermeintlich biogene Drogen - wegen des Wortteils „bio" - nicht schädlich sein können, ist unzutreffend. Der Konsum von Substanzen, Kräutermischungen oder sonstigen Produkten ist immer mit einem Gesundheitsrisiko verbunden, wenn über deren mögliche spezifische Gesundheitsgefährdungen durch unbekannte Substanzen bzw. Inhaltsstoffe noch nichts oder nichts Abschließendes bekannt ist.

Darüber hinaus stellen Kräutermischung eine Art von Mischkonsum dar, da die Kombination zweier oder mehrerer Substanzen zu besonders starken Belastungen für Körper und Psyche führen kann und somit das Risiko gefährlicher Zwischenfälle erhöhen.

Weiters hängen die Wirkungen vermeintlich biogener Drogen nicht nur von den psychoaktiven Substanzen, sondern immer auch von der Persönlichkeit, der Stimmungslage und von dem Konsumumfeld ab, wodurch bei ungünstigen Voraussetzungen zusätzliche Risiken für die psychische Gesundheit entstehen können. 

© BMGFJ | Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend | Radetzkystr. 2, 1030 Wien, Tel. 01/711 00-0

 

Termine

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Sound | Radio

Musik einschalten