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15.10.2010 .... Heizkostenzuschuß 2010/2011
Heizkostenzuschuss 2010/2011

Wo beantragen? Beim Gemeindeamt
Wann? Ab 18. Oktober bis 11. Februar

Wie viel Geld gibt’s? Pro Haushalt € 250,--

Wer bekommt’ s? Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.020 Euro
- zwei Erwachsene: 1.501 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) 133 Euro

Welche Unterlagen muss ich dabei haben?
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind nachzuweisen (Bsp.: Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung etc.)

Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz sowie Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz.
Unberücksichtigt bleiben auch allfällige Sonderzahlungen (sogenannte 13. und 14.).
Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung der Höhe des Einkommens vom Einkommen abgezogen.
 

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