| 15.10.2010 .... Heizkostenzuschuß 2010/2011 |
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Heizkostenzuschuss 2010/2011 Wo beantragen? Beim Gemeindeamt Wann? Ab 18. Oktober bis 11. Februar Wie viel Geld gibt’s? Pro Haushalt € 250,-- Wer bekommt’ s? Einkommensgrenze (monatlich netto): - allein lebende Personen: 1.020 Euro - zwei Erwachsene: 1.501 Euro - für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) 133 Euro Welche Unterlagen muss ich dabei haben? Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind nachzuweisen (Bsp.: Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung etc.) Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz sowie Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Unberücksichtigt bleiben auch allfällige Sonderzahlungen (sogenannte 13. und 14.). Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung der Höhe des Einkommens vom Einkommen abgezogen.
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